Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Haiprotect Coating GmbH – Elektrotechnik, Retrofit & Sondermaschinenbau
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Haiprotect Coating GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Haiprotect Coating GmbH hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ebenso weisen wir darauf hin, dass der Kunde der Firma Haiprotect Coating GmbH die genauen Angaben zu den zu beschichtenden Flächen mitteilen muss. Sollte das nicht der Fall sein wird die Berechnung gegen Aufwand von der Firma Haiprotect Coating GmbH durchgeführt, oder nach Gehänge verrechnet.
3. Leistungsumfang
Wir führen Pulverbeschichtungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der geltenden Normen durch. Grundlage für die Ausführung sind die vom Kunden bereitgestellten Angaben, Zeichnungen oder Muster. Für die Beschaffenheit des zu beschichtenden Materials ist allein der Kunde verantwortlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise genannt sind.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis für B2B-Kunden sowie Privatkunden sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe vor.
Bei B2B-Kunden ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung zu zahlen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
4.1 Allgemeine Verkaufsbedingungen
Angebot und Vertragsabschluss:
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.
Überlassene Unterlagen:
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte:
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Streik, Materialmangel oder sonstige unvorhergesehene Umstände entbinden uns von der Einhaltung zugesagter Fristen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6. Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen. Offensichtliche und erkennbare Mängel sind unverzüglich nach § 377 HGB bei Abnahme zu rügen. Spätere Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen. Ein kompletter Ausschluss ist bei individuellen Vereinbarungen möglich, jedoch nicht bei Arglist nach § 444 BGB.
Für berechtigte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Qualitätsvorgaben für die geleisteten Tätigkeiten, müssen im Vorfeld angezeigt und bestätigt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderung gegen den Dritten in Höhe unserer Forderung an uns ab.
9. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Kösseinestraße 3, 95032 Hof
Gerichtsstand ist Hof sofern gesetzlich zulässig – das Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Haiprotect Coating GmbH (Verwaltung)
Wiesenmühle 1; 95632 Wunsiedel
E-Mail: info@coating-xxl.com
Haiprotect Coating GmbH (Produktionsstätte)
Kösseinestraße 3
95032 Hof
Handelsregister: HRB 7132, USt-ID: DE 223/128/00024
